Weitere Todesfallermittlungen nach Polizeieinsatz

Regensburg/Wenzenbach, Ortsteil Grünthal. Die Staatsanwaltschaft Regensburg teilt Folgendes mit: Laut rechtsmedizinischem Sachverständigengutachten lässt sich der Todeseintritt bei dem 31-jährigen Verstorbenen mit einem akuten Herzversagen im Rahmen der körperlich anstrengenden Widerstandshandlungen erklären. Aussagekräftige Hinweise auf eine durch Einwirkung auf Hals oder Brust verursachte Behinderung der Atemtätigkeit liegen nicht vor. Es besteht weiterhin kein Anfangsverdacht einer Straftat.

Der Staatsanwaltschaft Regensburg liegt nunmehr die chemisch-toxikologische Untersuchung des Blutes des Verstorbenen vor. Hierbei wurden das dem Verstorbenen ärztlich verordnete Neuroleptikum Clozapin in therapeutischer Dosis sowie Cannabinoide nachgewiesen. Zudem liegt die zusammenfassende rechtsmedizinische Einschätzung zur Todesursache vor. Der Sachverständige gelangt zu dem Ergebnis, dass sich der Todeseintritt mit einem Zusammenspiel verschiedener Ursachen erklären lasse.

Das Gutachten führt insoweit insbesondere ein grenzwertig hohes Herzgewicht des Verstorbenen mit latenter Versagensbereitschaft der Herzmuskulatur (1.), die Einnahme des Medikaments Clozapin (2.), mögliche (Wechsel-)Wirkungen mit den nachgewiesenen Cannabinoiden (3.) und die geschilderten erheblichen körperlichen Anstrengungen des Verstorbenen im Rahmen der Widerstandshandlungen (4.) auf. Hierbei stützt sich der Sachverständige insbesondere auf die Aussage mehrerer Zeugen, welche berichtet haben, dass der Kreislaufzusammenbruch des Verstorbenen akut eintrat und nicht fortschreitend. 

Aufgrund der geschilderten Risikofaktoren lasse sich der Todeseintritt aus rechtsmedizinischer Sicht als akutes Herzversagen (med.: akute kardiale Dekompensation) im Rahmen der Widerstandshandlungen erklären. Eine derartige (funktionelle) Todesursache lasse sich jedoch weder durch eine Obduktion noch mikroskopisch nachweisen, weswegen auch keine pathologisch-anatomisch eindeutige Todesursache feststellbar sei. Dies war bereits das Ergebnis der Obduktion und der sich hieran anschließenden feingeweblichen Untersuchungen. 

Alternativ diskutiert der Sachverständige, inwieweit eine hypothetisch durch die eingesetzten Polizeibeamten verursachte Behinderung der Atemtätigkeit todesursächlich gewesen sein könnte, und beleuchtet die Ursache der im Rahmen beider Obduktionen festgestellten petechialen Einblutungen im Bereich des Schädels des Verstorbenen und der übrigen Verletzungen an dessen Körper. Insoweit führt der Sachverständige aus, dass derartige Stauungsblutungen nicht zwingend auf eine Behinderung der Atemtätigkeit schließen ließen. Vielmehr träten Stauungsblutungen bei verschiedensten Todesursachen, insbesondere 29 % der reanimierten Herztodesfälle, auf. Auch im vorliegenden Fall erfolgten intensive Reanimationsbemühungen durch Polizeibeamte und Rettungskräfte. 

Zudem spreche gegen eine durch Brustkompression verursachte Atemfunktionsstörung das von den Zeugen geschilderte akute Auftreten des Kreislaufzusammenbruchs. Im Falle einer Brustkompression sei andererseits nämlich von einem langsam fortschreitenden (progredienten) Eintritt des Kreislaufzusammenbruchs auszugehen. Im Rahmen der bisherigen Vorermittlungen konnten insbesondere zwei unabhängige Augenzeugen ermittelt werden, die bereits das Zubodenbringen und die Fesselung des 31-jährigen Verstorbenen bis hin zum Eintritt des Kreislaufzusammenbruchs beobachten konnten. Nachdem keiner der Zeugen ein potenziell strafbares Verhalten der eingesetzten Polizeibeamten/innen schildert und sich auch aus der rechtsmedizinischen Begutachtung keine aussagekräftigen Hinweise auf ein solches Verhalten ergeben haben, besteht weiterhin kein Anfangsverdacht einer Straftat. 

Der Rechtsanwalt der Familie des Verstorbenen erhält Gelegenheit, zum Ergebnis der Begutachtung Stellung zu nehmen und ergänzende Fragen zu formulieren.

Auf die vorausgegangenen Pressemitteilungen vom 21.03.2022 und 22.03.2022 wird Bezug genommen. Diese können unter https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/staatsanwaltschaft/regensburg/aktuelle_pressemitteilungen.php abgerufen werden. 


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