Schwandorf/Schwarzenfeld. Am Donnerstag um kurz vor Mitternacht kam es in Schwandorf zu einer Verfolgungsfahrt der Polizei mit einem roten Audi A1. Sie endete an einer Straßensperre, die die Beamten auf der B 85 errichtet hatten.

Um 23:45 Uhr fiel einer Streifenbesatzung der PI Schwandorf ein roter Audi A1 auf, der die Wackersdorfer Str. stadteinwärts fuhr. Die Beamten wussten aus einer vorhergehenden Sachbearbeitung, dass der Wagen durch eine 34-jährige amtsbekannte Betäubungsmittelkonsumentin angemietet war. Zudem war bekannt, dass die 34-Jährige aus Schwandorf nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Dementsprechend sollte der Audi zu einer Verkehrskontrolle angehalten werden. 

Trotz Anhaltesignalen und Martinshorn setzte die 34-Jährige aber ihre Fahrt über den Weinberg bis zur Fronberger Straße ohne zu reagieren fort. Dort gab sie plötzlich Gas und flüchtete mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit durch Fronberg hindurch und über die Kreisstraße 22 nach Schwarzenfeld. In einem Kreisverkehr in Schwarzenfeld rammte die 34-Jährige fast den Streifenwagen, bevor sie ihre Flucht auf der Kreisstraße 22 in Richtung Schwandorf, also wieder zurück, weiter fortsetzte. 



Die 34-Jährige fuhr dabei weiterhin mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit. Vor Fronberg bog sie dann auf die B85 in Fahrtrichtung Amberg ein. Auf Höhe der Ortschaft Kreith konnte die 34-Jährige schließlich an einer Straßensperre gestoppt werden, die durch Unterstützungskräfte des Einsatzzuges Amberg errichtet worden war. Die 34-Jährige musste mit unmittelbarem Zwang aus dem Fahrzeug geholt werden. Hierbei stellten die Beamten Anzeichen fest, dass die 34-Jährige unter dem Einfluss von Drogen stand.

Auf der gesamten Fluchtstrecke war es zu mehreren gefährlichen Fahrmanövern mit unbeteiligten Verkehrsteilnehmern gekommen. Die Polizei Schwandorf bittet deshalb Verkehrsteilnehmer, die Zeugen der Verfolgungsfahrt wurden oder durch das Fahrverhalten gefährdet worden sind, sich mit der Polizeiinspektion Schwandorf unter 09431/4301-0 in Verbindung zu setzen. Dies betrifft insbesondere ein Fahrzeuggespann, das auf Höhe Lindenlohe überholt worden ist.