Wildunfall zu spät gemeldet

Symbolbild: Thorben Wengert, pixelio.de

Ein 29-jähriger Audi-Fahrer erschien am Sonntagnachmittag bei der Polizei und meldete nachträglich einen Wildunfall, der bereits gg. 05.30 Uhr auf der Staatsstraße 2040 Nähe Friedhof (Stulln) stattgefunden hatte. An genannter Stelle war er mit einem Reh kollidiert.

Da er es unterlassen hatte, den Zusammenstoß mit dem Reh unverzüglich zu melden, bekam er außer seiner Wildunfallbescheinigung für die Versicherung noch eine Ordnungswidrigkeitenanzeige nach dem Bayerischen Jagdgesetz. Die Polizei weist in diesem Zusammenhang auf die Pflicht der Verkehrsteilnehmer hin, auch einen Unfall mit einem Wildtier unverzüglich der Polizei oder dem zuständigen Jagdpächter zu melden.

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