Nittenau. Was wird aus dem Gelände der ehemaligen Gärtnerei Höfler/Marold in der Alten Regensburger Straße? Bei der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses wurde in groben Zügen eine künftige Nutzung umrissen.


Die Nutzung der Gärtnerei

Geht es nach dem Willen des Antragstellers, sollen hier sieben Doppelhäuser, ein Reihenhaus und ein Einfamilienhaus mit den dazugehörigen Garagen bzw. Stellflächen entstehen. Für diese Neubauten müssen die bestehenden Gewächshäuser weichen. Das bestehende Wohngebäude soll dagegen erhalten und umgebaut werden.

Zweiter Bürgermeister Albert Meierhofer leitete die Sitzung, stellte zu Beginn fest, dass alle Mitglieder des Bauausschusses anwesend waren, bis auf den sich in Urlaub befindenden Bürgermeister Benjamin Boml. An Boml hatte sich der Antragsteller gewandt, so Meierhofer und seine Pläne für das Areal dargelegt. „Es gibt da jemanden, der etwas machen möchte. Heute geht es darum, den Startschuss zu geben, für eine weitere Planung", so Meierhofer. Überplant wurde dabei auch das Nachbargrundstück im westlichen Bereich. Wenn der Bauausschuss mit den Plänen einverstanden ist, gelte es, einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen.

Diskussionen oder Nachfragen gab es keine. Einstimmig gaben die Räte grünes Licht für die Planung, so dass der Investor planen könne. Der Bebauungsplanentwurf werde in der nächsten Stadtratssitzung im September vorgestellt, damit der Aufstellungsbeschluss gefasst werden könne.


Spielplatz in Stefling - zentral oder in die neue Siedlung?

In Stefling soll ein Spielplatz gebaut werden. Dabei habe die Stadt beabsichtigt, den ehemaligen Spielplatz auf der Fläche Nr. 29 der Gemarkung Stefling wieder zu aktivieren. Grund für die Entscheidung bildete die zentrale Lage des Grundstücks. Diese Meinung teilen die Anwohner ganz und gar nicht, was sie in einem Schreiben auch deutlich machten. Auch zur Sitzung selber hatten sich Steflinger auf den Zuschauerplätzen in der Regentalhalle eingefunden und verfolgten aufmerksam die Diskussion bzw. die Entscheidung. Ins Feld führten sie in ihrem Schreiben eine enorme Lärm- und Geräuschbelastung.

Doch das war es nicht allein. Beim Verlassen nach dem offiziellen Teil der Sitzung informierten diese Anwohner uns darüber, dass sie eine Gefährdung der Kinder durch den benachbarten Weiher sehen. Zudem sei das Grundstück aufgrund dessen Feuchtigkeit nicht für einen Spielplatz geeignet. Ein Anwohner sagte, dass es zudem voll erschlossen worden sei, was müßig sei, wenn tatsächlich ein Spielplatz hier errichtet werden sollte. Nein, sie seien grundsätzlich nicht gegen den Bau eines Spielplatzes. Diesen in die neu entstehende Siedlung zu integrieren wäre die bessere Wahl.

Zu entscheiden war nun, ob der Spielplatz trotz Bedenken der Anwohner realisiert werden soll. Nach einer Beratungsrunde kam man überein, den Punkt zu vertagen, zugunsten einer Ortsbegehung und der Suche nach geeigneten Grundstücks-Alternativen.


Bauanträge und Bauvoranfragen

Das Gros der Sitzung bildeten Bauanträge verschiedenster Art. Immer wieder wurden dabei Anregungen bzw. Forderungen laut, auf die Versickerung von Oberflächenwasser zu achten. Alle Bauanträge wurden genehmigt, bis auf einen. Dabei handelte es sich um die Errichtung eines Technik- und Bürogebäudes in der Gemarkung Bergham, in der Thanner Straße 26. Einstimmig fiel der Beschluss, dieses Vorhaben abzulehnen.

Unter den Bauvoranfragen hatten sich auch zwei gefunden, bei denen sich die Bedenken auch im Abstimmungsergebnis niederschlugen. Zuerst ging es um die Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses auf den Grundstücken mit den Flur-Nummern 315/16 und 315/9 in der Gemarkung Nittenau. Fünf Wohneinheiten sollen hier gebaut werden, im Bebauungsplan „Bodensteiner Straße". Die Kosten für eine evtl. Verlängerung der Kanal- und Wasserleitung habe der Antragsteller zu tragen. Die Baugrenzen werden nicht eingehalten, drei Vollgeschosse statt zwei werden gebaut, Dachneigung und Dachdeckung ändern sich. Zudem soll eine Dachgaube errichtet werden. Mit sechs Befürwortern wurde die Bauvoranfrage positiv beschieden.

Die nächste Bauvoranfrage konzentrierte sich auf die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Garage in der Regentalstraße in der Gemarkung Nittenau. Dabei handelt es sich um lagetechnisch um einen Außenbereich. Die Erschließung sei möglich, die Kosten für die Versorgungsleitungen müsse der Bauwerber tragen. Als problematisch wurde die Zufahrt über den Radweg gesehen. Mit fünf Gegenstimmen (Otto Götzer hatte nicht mitgestimmt.) und fünf Befürwortern war ein Patt entstanden, so dass die Bauvoranfrage negativ für den Bauwerber beantwortet wurde.


Pilotprojekt "demografiefeste Kommune

Unter dem letzten Tagesordnungspunkt „Anfragen" stellte Meierhofer die Bewerbung Nittenaus für das Pilotprogramm des Heimatministeriums vor, namens „demografiefeste Kommune". Vorschläge dazu hatten die Fraktionen der CSU und das B' 90/Die Grünen eingebracht. Meierhofer sagte, dass man diese beiden Vorschläge zusammenfassen kann. Das Konzept umfasst unter anderem die Themenbereiche Menschen mit Handicap und die Mobilität, auch unter dem Aspekt des Umwelt- und Naturschutzes. Die Räte stimmten für die Bewerbung, die Verwaltung werde diese fristgerecht einreichen.