Zeitlarns Plädoyer für zeitgerechte umweltfreundliche Flächennutzung

Zeitlarn. Nachverdichtung und Innenverdichtung ist das Gebot der Stunde bei der Nutzung des begrenzten Angebots von Grund und Boden. Diesem Grundsatz folgte die große Koalition in Berlin trotz aller Beteuerungen nicht. Sie hat am 7. Mai beschlossen, die Baugenehmigung für Einfamilienhäuser am Ortsrand weiterhin großzügig zu erleichtern.

Zeitlarn will jedoch eine Alternative zu besseren Boden- und Klimaschutz bieten. Veraltete Bebauungspläne mit überkommenen Festsetzungen verhindern nicht selten zeitgerechte Wohnmodelle und effektive Nutzung von wertvollem Bauland im Innenbereich. Im Zweifelsfall ist der Bauausschuss rechtlich an die alten Bestimmungen gebunden.

Augenblicklich sind im Gemeindegebiet zahlreiche Bebauungspläne teilweise über 20 Jahre alt. Sie stehen neuen Lösungsansätzen im Wege. Bürgermeisterin Andrea Dobsch regte daher an, der Gemeinderat möge beschließen, dass die Verwaltung die vorgelegten Bebauungspläne überprüft und in einer der nächsten Sitzungen solche Pläne zur Aufhebung empfiehlt.

„Die damaligen Festsetzungen wie Baulinien, Dachneigungen, Geschossflächen usw. erschweren die nachhaltige und effektive Nutzung der Flächen", betonte sie. Als Beispiel nannte die Vorsitzende die heute üblichen Carports auf privatem Grund, die die öffentlichen Verkehrsflächen entlasten.

Ein weitaus deutlicheres Beispiel bieten die Größen vieler bebauter Grundstücke. So war Baugrund nach dem damaligen Verständnis reichlich vorhanden, und die Grundstücke in ganzen Baugebieten wurden teilweise sehr großzügig parzelliert. Will heute ein Eigentümer auf solchem Grund ein weiteres Gebäude z.B. für Nachkommen errichten, wäre dies nach den alten Bebauungsplänen grundsätzlich nicht möglich. Entweder müssten sie in langwierigen Verfahren geändert werden, oder der Bauausschuss müsste jedesmal eine anfechtbare Ausnahmegenehmigung erteilen.

Bedenken stellte sie entgegen, dass der Bauausschuss mit und ohne Bebauungsplan überprüfen muss, ob das Vorhaben den Bestimmungen des Einfügungsgebots entspricht. Hin und wieder werden wohl dabei dem Bauausschuss zeitgerechte Lösungsvorschläge abverlangt. Außerdem zielt der Antrag lediglich darauf ab, dass die Verwaltung die Bebauungspläne prüft und gegebenenfalls zur endgültigen Entscheidung dem Gemeinderat vorlegt.


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