Das Landgericht Regensburg verurteilte einen in der Oberpfalz ansässigen Bauunternehmer zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren, die auf vier Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde, sowie zur Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 650 Tagessätzen zu 25,00 Euro. Die Beamten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Regensburg konnten auf Grund ihrer Ermittlungen dem Unternehmer nachweisen, dass er über einen Zeitraum von zwei Jahren in seiner Firma mehrere osteuropäische, angeblich selbstständige, Gewerbetreibende beschäftigte.    

Durch die Anmeldung eines Gewerbes durch die Arbeiter sollte der Anschein der Selbstständigkeit erweckt werden. Tatsächlich waren sie aber in den Betrieb eingegliedert, trugen keinerlei unternehmerisches Risiko und waren nur auf Weisung des Arbeitgebers tätig und somit abhängig beschäftigt.

Seinen Verpflichtungen, die Beschäftigten als reguläre Arbeitnehmer der Firma anzumelden und die fälligen Sozialversicherungsbeiträge rechtzeitig und vollständig zu entrichten, kam der 47-jährige Unternehmer in 107 Fällen jedoch nicht nach.

Der so entstandene Schaden für die Sozialkassen beläuft sich auf fast 765.000 Euro, für die der Beschuldigte, zusätzlich zu der verhängten Geldstrafe, aufkommen muss.