Beschleunigung der Förderanträge zum Breitbandausbau in Gewerbe- und Industriegebieten

Der CSU-Bundestagsabgeordnete für den Bundeswahlkreis Schwandorf/Cham und Sprecher der CSU-Landesgruppe für digitale Infrastruktur, Karl Holmeier, informiert darüber, dass das Sonderprogramm des Bundes zum Breitbandausbau in Gewerbe- und Industriegebieten zur Beschleunigung des Antragsverfahrens geändert worden ist:

„Das Sonderprogramm Breitbandausbau in Gewerbe- und Industriegebieten wurde auf Betreiben des Bundesministers für Verkehr und digitale Infrastruktur, Alexander Dobrindt, zu Gunsten der Unternehmen und Kommunen geändert. Die bisherige Verpflichtung nach der 80 Prozent der im Zielgebiet ansässigen Grundstückseigentümer eine Verpflichtungserklärung zur Zahlung eines Ausbaubeitrags in Höhe von 2.000 Euro abgeben und gleichzeitig ihre Bereitschaft erklären müssen, die notwendigen Verlegearbeiten auf ihrem Grundstück zu gestatten, entfällt ersatzlos. Damit soll das Antragsverfahren deutlich beschleunigt werden, damit die Firmen schneller an das schnelle Breitbandnetz angeschlossen werden können. Wichtig für die Unternehmen und Kommunen ist, dass die Anträge bei Erfüllung der Zuwendungsvoraussetzungen in der Reihenfolge des Eingangs beschieden werden – Windhundverfahren. Sind die zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von 350 Millionen ausgeschöpft, ist eine Förderung nicht mehr möglich. Eile ist also geboten!“

Die konkrete Neuregelung lautet wie folgt: „Für den Fall, dass ein Grundstückseigentümer im Rahmen der Durchführung der Fördermaßnahmen die Erschließung seines Grundstücks von der Grundstücksgrenze bis zum Gebäude wünscht, beteiligt er sich mit einem Baukostenzuschuss zum Förderprojekt in Höhe von 2.000 Euro.“ Dies bedeutet, dass die Grundstückseigentümer im Förderverfahren künftig wählen können, ob sie sich im Rahmen der Fördermaßnahme sofort an das schnelle Internet anschließen lassen wollen oder nicht. Im Falle des sofortigen Anschlusses wird der Baukostenzuschuss fällig, ansonsten muss das Unternehmen die Kosten für den Anschluss des an seinem Grundstück vorbeilaufenden Versorgungskabels zum Zeitpunkt eines späteren Anschlusses selbst übernehmen und der Baukostenzuschuss entfällt.

Hintergrund zum Sonderprogramm Gewerbegebiete Mit dem Breitbandförder-Sonderprogramm Gewerbegebiete stellt das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) seit Januar 2017 350 Millionen Euro bereit, um unterversorgte Gewerbe- und Industriegebiete ans Glasfasernetz anzuschließen. Das Programm läuft parallel zu dem bislang sehr erfolgreich von den Kommunen angenommenen Bundesprogramm „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus". Mit dem Sonderprogramm Gewerbegebiete möchte das BMVI die Dynamik des Netzausbaus in Deutschland steigern und Gigabit-Netze zu den kleinen und mittleren Unternehmen bringen, die unter normalen Marktbedingungen bislang keinen Breitbandzugang erhalten haben. Mit dem Sonderprogramm löst das BMVI Investitionen von mehr als einer Milliarde Euro aus. Die Förderanträge werden zügig behandelt, Zusagen sollen schnell erfolgen. Ziel des Programms ist auch, den Mittelstand im ländlichen Raum zu stärken, der ein zentraler Erfolgsfaktor für Wachstum, Wohlstand und Arbeit in Deutschland ist.

Im Rahmen des Sonderprogramms Gewerbegebiete wird der Breitbandausbau technologieneutral gefördert, die Mindestgeschwindigkeit wird jedoch auf 1 GBit/s (symmetrisch, also Up- und Download) angehoben. Der Fördersatz beträgt im Regelfall 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Der Höchstbetrag pro Projekt liegt bei 1 Million Euro. Das Bundesförderprogramm ist mit Förderprogrammen der Länder kombinierbar. Neben der Anbindung der einzelnen Betriebe werden die öffentlich zugänglichen Flächen der Gewerbe- und Industriegebiete mit kostenlosem WLAN ausgestattet.

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