Corona: Kreis Amberg-Sulzbach im gelben Warnbereich
Amberg-Sulzbach. Der Landkreis Amberg-Sulzbach hat die 7-Tage-Inzidenz von 35 überschritten. Somit tritt § 24 der 7. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (7. BayIfSMV) ab Sonntag, 25. Oktober 2020, 0 Uhr, in Kraft. Es wird eine Maskenpflicht dort eingeführt, wo Menschen dichter und/oder länger zusammenkommen.
Das gilt insbesondere
- auf stark frequentierten öffentlichen Plätzen, sofern der Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann,
- in allen öffentlichen Gebäuden,
- auf Begegnungs- und Verkehrsflächen der Arbeitsstätte (z.B. Fahrstühle, Flure, Kantinen, Eingänge); gleiches gilt für den Arbeitsplatz, sofern der Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann,
- in den Schulen ab der 5. Jahrgangsstufe (keine Grundschulen) und Bildungsstätten auch im Unterricht,
- für Zuschauer bei sportlichen Veranstaltungen sowie
- durchgängig auf Tagungen, Kongressen, Messen und in Kulturstätten (z.B. Kino) auch am Platz.
Auch mit Bürgermeistern der Landkreisgemeinden steht Landrat Richard Reisinger im Kontakt. Ob ein Landkreis oder eine Stadt über einem Schwellenwert ist, veröffentlicht das Bayerische Gesundheitsministerium täglich auf seiner Homepage. Ist dies der Fall, treten die Bestimmungen aus der Allgemeinverordnung automatisch am darauffolgenden Tag in Kraft.
Bei Fragen steht nach wie vor die Corona-Hotline der Bayerischen Staatsregierung unter 089 122-220 (Mo-Fr. 8-18 Uhr, Sa. 10-15 Uhr) bereit. Zudem werden auf den Internetseiten des Bayerischen Innenministeriums www.stmi.bayern.de und des Bayerischen Gesundheitsministeriums www.stmgp.bayern.de die häufigsten Fragen rund um das Coronavirus und die Maßnahmen der Corona-Ampel beantwortet.