Dekan Michael Hirmer Leiter der psychosozialen Notfallversorgung

Schwandorf. Egal ob Verkehrsunfall, Naturkatastrophe oder Großbrand: Immer dann, wenn Menschen von solchen Extremsituationen betroffen sind, bietet die psychosoziale Notfallversorgung (PSNV) eine wichtige Stütze für Opfer und Angehörige, um diese extreme Belastungssituation nicht alleine durchstehen zu müssen. Es ist deshalb von unschätzbarem Wert, wenn sich Menschen im Bereich der psychosozialen Notfallversorgung engagieren und weiterbilden. Wichtig ist hierbei auch, dass die entsprechende Organisation und eine geeignete Führungsstruktur geschaffen werden, um die PSNV-Einsätze leiten und koordinieren zu können.

Es wird generell zwischen PSNV-B und PSNV-E unterschieden. Bei PSNV-B handelt es sich bei der Zielgruppe um Betroffene, also Vermissende, Hinterbliebene oder Angehörige. PSNV-E zielt auf die Betreuung der Einsatzkräfte ab.

Der Leiter PSNV-B, der von der Kreisverwaltungsbehörde benannt wird, verfügt über entsprechende Qualifikationen, leitet bei einem Einsatz den Bereich PSNV und führt die dazu unterstellten Kräfte.

Ein solcher Leiter ist nun Dekan Michael Hirmer, dem Landrat Thomas Ebeling seine Bestellungsurkunde kürzlich überreicht hat. Hirmer, der die 16 Pfarreien in der Region als Dekan vertritt, ist nun auf fünf Jahre mit Wirkung ab dem 1. August zum Leiter PSNV-B bestellt. „Die Flutkatastrophe im Ahrtal hat uns gezeigt, wie wichtig die Betreuung der Betroffenen durch PSNV-Einsatzkräfte ist. Um diese Betreuung gezielt gewährleisten zu können, ist die Einbettung in eine Organisationsstruktur wichtig.", so Dekan Hirmer.

Landrat Thomas Ebeling bedankte sich bei Dekan Hirmer für die Übernahme der verantwortungsvollen Aufgabe. „Es ist beruhigend zu wissen, dass die PSNV im Landkreis Schwandorf sichergestellt ist. Immer dann, wenn Menschen in einem seelischen Ausnahmezustand Hilfe brauchen, sind Sie zur Stelle. Dafür danke ich Ihnen!", so Landrat Ebeling.

Seit März 2023 gibt es im Landkreis Schwandorf auch eine Arbeitsgemeinschaft (ARGE) psychosoziale Notfallversorgung. Mithilfe dieser ARGE soll eine strukturierte Verknüpfung aller Angebotsträger und ein gewinnbringender Erfahrungsaustausch ermöglicht werden.

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