Einnahmen von über 120.000 Euro nicht angegeben

Zoll_Schwarzarbeit Bild: ©️ Bildungs- und Wissenschaftszentrum der Bundesfinanzverwaltung

Regensburg. Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Regensburg führten dazu, dass eine 64-Jährige vom Amtsgericht Regensburg wegen Leistungsbetrugs zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt wurde.

Im Vorfeld ermittelten Zöllnerinnen und Zöllner der FKS wegen des Verdachtes des Vorhaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt gegen den Inhaber einer Trockenbaufirma, der zugleich der ehemalige Schwager der Beschuldigten war. Im Rahmen der Prüfungsmaßnahmen in der Trockenbaufirma, stellte sich heraus, dass die 64-jährige Frau für ihren Ex-Schwager in dessen Firma Buchhaltungsarbeiten ausführte. Angeblich würde sie diese Arbeiten nur gefälligkeitshalber ausführen, da sie aus gesundheitlichen Gründen keiner Erwerbstätigkeit mehr nachkommen könne.

Im weiteren Verlauf der Ermittlungen zeigte sich jedoch, dass die Frau auch noch bei weiteren Firmen in der Buchhaltung tätig war und zugleich Leistungen des Jobcenters bezog. Anhand sichergestellter Unterlagen konnten die Zöllnerinnen und Zöllner der Frau nachweisen, dass sie neben ihren Einkünften als „selbstständige Buchhalterin" Gewinne aus Internetverkäufen erzielte. Um diese Einkünfte bei den regelmäßigen Überprüfungen seitens des Jobcenters zu verschleiern, nutzte sie zur Abwicklung ihrer Geschäfte das Konto ihres Ex-Mannes. Aus den Tätigkeiten als „Buchhalterin" und mit ihren Internetverkäufen erzielte die Frau Einnahmen in Höhe von über 120.000 Euro.

Das Jobcenter forderte bereits geleistete Zahlungen in Höhe von circa 48.000 Euro zurück.

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