Geldstrafen für zwei Geschäftsführer

Cham. Aufgrund der Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Regensburg wurden bei einem Transportunternehmen aus dem Landkreis Cham Unregelmäßigkeiten bei der Zahlung des gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohns aufgedeckt.

Im Rahmen der Prüfungen stellte sich heraus, dass über einen Zeitraum von rund drei Jahren seitens der Firmenverantwortlichen, durch Unterschreitung des Mindestlohns, Sozialabgaben in Höhe von circa 23.000 Euro hinterzogen wurden. Bei der Unterschreitung des Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, jedoch ist dies immer mit dem Straftatbestand der Vorenthaltung und der Veruntreuung von Arbeitsentgelt verbunden.

Im vorliegenden Fall verurteilte das zuständige Amtsgericht Regensburg die beiden Geschäftsführer zu Geldstrafen in Höhe von 160 Tagessätzen zu je 200 Euro bzw. zu 70 Tagessätzen zu je 50 Euro. Für die Ordnungswidrigkeit erging seitens des Hauptzollamts Regensburg ein Bußgeldbescheid in Höhe von 4.800 Euro. 

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