Landkreis Schwandorf: Inzidenz auf neuem Höchststand
Schwandorf. Das RKI vermeldete für den Landkreis Schwandorf am 28. Februar eine Inzidenz von 2.139,1. Dies ist der bislang höchste Inzidenzwert im Landkreis Schwandorf. Noch nie gab es mehr Infektionsfälle innerhalb von sieben Tagen.
Verantwortlich für diese Entwicklung sind zahlreiche Neuinfektionen, welche über das Wochenende festgestellt wurden. Am vergangenen Freitag, am 25. Februar, vermeldete das Gesundheitsamt insgesamt 302 neue Infektionen. Am Samstag und Sonntag kamen weitere 362 bzw. 534 Neuinfektionen hinzu. Heute am 28. Februar registrierte das Gesundheitsamt bislang 277 Meldungen (Stand: 16 Uhr).
Leider verstarb am Wochenende ein 86-jähriger ungeimpfter Mann, der noch zuhause gelebt hatte. Der Verstorbene ist der 250. Todesfall im Zusammenhang mit einer Coronainfektion seit Beginn der Pandemie im Landkreis Schwandorf.
Viele ungeimpfte Personen fieberten lange der Auslieferung des proteinbasierten Impfstoffes Nuvaxovid des Herstellers Novavax entgegen. Nun ist bundesweit die Auslieferung angelaufen. Im Impfzentrum des Landkreises Schwandorf sollen erstmals am kommenden Donnerstag, am 3. März, Impfungen mit diesem Wirkstoff verabreicht werden. Allerdings ist der Impfstoff vorerst ausschließlich Personen vorbehalten, die schon bald der einrichtungsbezogenen Impfpflicht unterliegen. Hierzu gehören Menschen, die in medizinischen Betreuungs- und Pflegeeinrichtungen bzw. Seniorenheimen arbeiten. Alle anderen Personengruppen, deren Berufsgruppe nicht zur Impfung verpflichtet ist, müssen sich noch etwas gedulden.
Impfwillige müssen sich jedoch unbedingt vorher einen Termin zur Impfung mit Nuvaxovid reservieren. Die Terminbuchung kann sowohl online als auch telefonisch über unsere Hotline unter 09433 / 3189510 erfolgen. Die aktuellen Öffnungszeiten unserer beiden Impfstandorte in Nabburg und im GLOBUS Schwandorf finden Sie untenstehend.
Berufsgruppen der einrichtungsbezogenen Impfpflicht
Gemäß §20a Abs. 1 Satz 1 des Infektionsschutzgesetzes unterliegen folgende Einrichtungen bzw. Unternehmen einer einrichtungsbezogenen Impfpflicht:
Krankenhäuser
Einrichtungen für ambulantes Operieren
Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen
Dialyseeinrichtungen
Tageskliniken
Entbindungseinrichtungen
Behandlungs- oder Versorgungseinrichtungen, die mit einer der oben genannten Einrichtungen vergleichbar sind. Dazu gehören u.a. Hospizdienste, spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV), Blutspendeeinrichtungen.
Arztpraxen, Zahnarztpraxen (dazu gehören auch Betriebsärzte)
Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe
Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes, in denen medizinische Untersuchungen, Präventionsmaßnahmen oder ambulante Behandlungen durchgeführt werden,
Rettungsdienste
Sozialpädiatrische Zentren nach § 119 SGB V
Medizinische Behandlungszentren für Erwachsene mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen nach § 119c SGB V
Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation nach § 51 SGB IX und Dienste der beruflichen Rehabilitation
Begutachtungs- und Prüfdienste, die auf Grund der Vorschriften des SGB V oder SGB XI tätig werden.
Apotheken gehören nicht zu den oben genannten Einrichtungen. Auch dann nicht, wenn dort Impfungen durchgeführt werden. Sollten jedoch Apothekerinnen und Apotheker Impfungen in einer anderen Einrichtung oder in einem Unternehmen vornehmen, welches unter die Regelung des § 20a IfSG fällt, fallen sie unter die Impfpflicht.
Impfzentren und Testzentren sind ebenfalls unter die Vorschrift zu fassen, sofern sie als Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes betrieben werden.
Medizinisch-diagnostische Labore sind grundsätzlich keine Einrichtungen, die der Impfpflicht unterliegen.
Bericht aus den Teststellen der Hilfsorganisationen
Die Hilfsorganisationen Bayerisches Rotes Kreuz und Johanniter Unfallhilfe führten in der KW 08 insgesamt 2.290 Testungen in ihren SARS-CoV-2 Schnellteststellen im Landkreis Schwandorf durch. Aus den durchgeführten Tests wurden 227 positive Schnelltestungen ermittelt, wodurch sich eine „Positivquote" von 9,91% errechnet. In der Woche zuvor lag diese Zahl noch bei 9,26%.
Folgend eine Übersicht der Entwicklung der „Positivquote" an den Schnellteststellen der Hilfsorganisationen im Landkreis Schwandorf für das laufende Kalenderjahr 2022:
KW 01: 0,57%
KW 02: 1,51%
KW 03: 1,69%
KW 04: 4,26%
KW 05: 7,77%
KW 06: 8,11%
KW 07: 9,26%
KW 08: 9,91%
Informationen zu Corona sind auf unserer Landkreishomepage unter dem Button „Coronavirus" zusammengefasst.
Öffnungszeiten (ohne Termin) Impfzentren Landkreis Schwandorf
Tag Impfzentrum Nabburg Impfzentrum im Globus
Samstag, 26.02.2022 09.00-13.00 und 14.00-18.00 Uhr 08.00-12.00 und 13.00-17.00 Uhr, Impfungen für alle (5-99 Jahre) Impfungen für alle (5-99 Jahre)
Sonntag, 27.02.2022 09.00-13.00 und 14.00-18.00 Uhr geschlossen Impfungen für alle (5-99 Jahre)
Montag, 28.02.2022 09.00-13.00 und 14.00-18.00 Uhr 08.30-12.30 und 14.00-17.30 Uhr Impfungen für alle (5-99 Jahre) Impfungen für alle (5-99 Jahre)
Dienstag, 01.03.2022 08.30-13.00 und 14.00-17.30 Uhr 09.00-13.00und 14.00-18.00 Uhr Impfungen für alle (5-99 Jahre) Impfungen für alle (5-99 Jahre)
Mittwoch, 02.03.2022 geschlossen 08.00-12.30und 13.30-17.00 Uhr Impfungen für alle (5-99 Jahre)
Wir sind gerne an 7 Tagen pro Woche für Sie da. Termine für Novavax-Impfungen sind voraussichtlich ab Montag online und telefonisch buchbar!
Personen mit Termin haben Vorrang vor Spontan-Besuchern ohne Termin.
Buchen Sie Ihren Termin online (www.impfzentren.bayern)oder telefonisch (09433-3189510, erreichbar Mo-Fr 8-12 und 13-16 Uhr).