Vermehrt Geflügelpest bei Wildvögeln
Schwandorf. In den letzten zwei Monaten wurden im Landkreis Schwandorf vermehrt und mit örtlichen Schwerpunkten tote Wildvögel gefunden. Beprobungen auf Geflügelpest ergaben meist positive Ergebnisse. Entsprechende Funde gab es vor allem im Bereich der Naab bei Dachelhofen, am Steinberger See und Klausensee, im Weihergebiet zwischen Katzdorf und Klardorf, im Gebiet des Eselweihers bei Teublitz und im Raum Burglengenfeld. Aufgrund der Befunde steht fest, dass die Geflügelpest in diesen Bereichen bei den Wildvögeln vorhanden ist.
Von der theoretisch bestehenden Möglichkeit, im Rahmen von Geflügelpest bei Wildvögeln Restriktionsgebiete einzurichten, wird in Bayern und Deutschland kein Gebrauch gemacht, weil die geltenden Maßregeln bei entsprechender Beachtung ausreichen. Der im Landkreis Schwandorf stets nachgewiesene Virustyp H5N1 stellt nach derzeitigem Stand keine Gefahr für den Menschen dar. Dies gilt generell für die in Deutschland, Europa und weltweit momentan kursierenden Typen des Geflügelpest-Virus. Die Untersuchungsinstitute in Deutschland und ihre Partner beobachten die Situation sehr genau, um im Fall von Änderungen sofort entsprechend reagieren zu können. Es sind aber nach Ansicht der Fachleute doch einige Schritte nötig, damit ein für den Menschen gefährlicher Virustyp der Geflügelpest entstehen kann, weshalb die Wahrscheinlichkeit dafür als nicht sehr hoch eingeschätzt wird.
Aus dieser Situation ergeben sich unter anderem folgende Empfehlungen:
- Füttern nur an Stellen, die für Wildvögel nicht zugänglich sind.
- Tränken nicht mit Oberflächenwasser, zu dem Wildvögel Zugang haben.
- Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Kontakt kommen kann, für Wildvögel unzugänglich aufbewahren.
Ausstellungen, Märkte, Schauen und ähnliche Veranstaltungen mit Geflügel oder Vögeln sind nach wie vor bayernweit verboten. Davon ausgenommen sind reine Tauben-Schauen.
Für weitere Informationen steht das Veterinäramt unter Telefon 09431 471-236 zur Verfügung.