Energiewende in der Stadt Schwandorf durch Windenergie

Schwandorf. Der Ausbau der erneuerbaren Energien und damit auch der Windenergie in der Stadt Schwandorf ist ein wichtiger und notwendiger Schritt, um die politischen Zielsetzungen beim Klimaschutz zu erreichen. Durch landes- und bundespolitische Vorgaben wurde der Ausbau der Windenergie dabei in den vergangenen Monaten beschleunigt.Zur Erfüllung des geltenden Wind-an-Land-Gesetzes hatte die Stadt Schwandorf am 24. Januar die im Stadtgebiet befindlichen Windpotentialflächen an den Regionalen Planungsverband Oberpfalz-Nord übermittelt. Dieser entscheidet nach Prüfung, welche Flächen zur Nutzung der Windenergie geeignet sind und als sogenannte Vorranggebiete ausgewiesen werden sollen.

Um die Möglichkeiten der Stadt Schwandorf zur Nutzung und Beteiligung an der Windenergie zu ermitteln, wurden in der Stadtratssitzung vom 24. Juli die drei vorhandenen Projektierer, Primus Energie, Uniper und die Wind 18 GmbH, in einer öffentlichen Sitzung dazu aufgefordert, ihre Pläne zum Ausbau der Windenergie im Stadtgebiet öffentlich auszuführen. Dabei sprach sich der Stadtrat im nichtöffentlichen Teil der Sitzung mehrheitlich dafür aus, das Projekt mit der Wind 18 GmbH, vertreten durch Stefan Habermeier und Richard Winderl, voranzutreiben.

Bei der Auswahl des Windkraftprojektierers wurde Wert auf ein gleichwertiges Mitspracherecht und ein Beteiligungsmodell sowie auf einen schonenden Umgang mit Freiflächen und der Natur gelegt. Eine Vollbelegung der theoretisch möglichen und gemeldeten Flächen im Stadtgebiet wird dabei weder von der Wind 18 GmbH noch von der Stadt Schwandorf angestrebt. Der Eingriff in das Landschaftsbild soll den Umständen entsprechend so gering wie möglich gehalten werden. Diese Absichten wurden bereits im Vorfeld der Beratungen und bei der Auswahl der möglichen Projektierer, in der Stadtratssitzung vom 26. Juni, mit deutlichen Grundsatzbeschlüssen und mit einer Absichtserklärung zum Umgang mit aufkommenden Großprojekten beschlossen. Direkt betroffene Anwohner sollen dabei angemessen entschädigt und der gewonnene Strom lokal verwendet werden. So entsteht ein gesellschaftlicher Mehrwert vor Ort.

Die Wind 18 GmbH überzeugte insbesondere durch das Modell einer Bürgerbeteiligung und durch ein gleichwertiges Mitspracherecht von Stadt und Bürgern, aber auch durch eine kompaktere Größe des Windparks verglichen mit den Mitbewerbern. Das Gebiet soll dabei gemeindeübergreifend mit Burglengenfeld erschlossen werden, wobei auf dem Schwandorfer Gebiet acht Windenergieanlagen geplant sind. Umfangreiche natur- und artenschutzrechtliche Prüfungen sowie Untersuchungen im Rahmen der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung, unter anderem zum Schattenschlag der Anlagen, werden in den kommenden Jahren notwendig sein. Im Gebiet um Hartenricht, Neukirchen oder Wolferlohe sind im Zuständigkeitsbereich der Stadt Schwandorf keine Windenergieanlagen geplant.

Um das gemeinsame Vorgehen weiter abzusichern, unterzeichnete Oberbürgermeister Andreas Feller Mitte September eine Absichtserklärung und eine Bestätigung der Zusammenarbeit der Stadt Schwandorf mit der Wind 18 GmbH. In den folgenden Wochen sollen rechtliche Fragestellungen bei den Verträgen und der Gründung einer Betreibergesellschaft umfangreich geprüft und erneut im Stadtrat beraten werden.

Beteiligungsformate und Informationsveranstaltungen für Bürger und Anwohner können aus nachvollziehbaren Gründen erst im Anschluss erfolgen, sind aber fest eingeplant.

Der Strom aus den Windenergieanlagen wird ein Wegbereiter der lokalen Energiewende in der Stadt Schwandorf sein und die dringend benötigte erneuerbare Energie für die Wärme- und Mobilitätswende bereitstellen. Durch die breite Beteiligungsstruktur an der Windenergie soll echter gesellschaftlicher Mehrwert und lokale Wertschöpfung ermöglicht werden. 

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