Infobrief: Ausbau der Kindertagesbetreuung

Sehr geehrte Damen und Herren,

gute Kindertagesbetreuung ermöglicht Kindern bessere Bildung und Teilhabe und fördert die Integration. Sie unterstützt Eltern in ihrem Erziehungsauftrag und trägt zur Armutsprävention bei. Es ist deshalb wichtig und sollte unser gemeinsames Anliegen sein, die Kindertagesbetreuung quantitativ und qualitativ weiterzuentwickeln.

Ich freue mich sehr, dass es uns auf Bundesebene gelungen ist, in den nächsten Jahren mehr Mittel für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege zur Verfügung zu stellen. Der Bundeshaushalt 2017 und der Finanzplan bis 2020 sehen einen Aufwuchs der Mittel von mehr als 1,7 Mrd. Euro vor. Das Bundeskabinett hat am 14. Dezember 2016 das „Gesetz zum weiteren quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung“ auf den Weg gebracht. Damit sollen 100.000 zusätzliche Betreuungsplätze geschaffen werden. Im Unterschied zu den bisherigen Investitionsprogrammen umfasst das neue Programm Betreuungsplätze auch für Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt. Für dieses neue Programm sollen von 2017 bis 2020 insgesamt 1,126 Mrd. Euro zur Verfügung gestellt werden. Den Gesetzentwurf können Sie auf meiner Homepage einsehen: www.holmeier.de/newsberlin/gesetzentwurf_kindertagesbetreuung.html

Darüber hinaus stehen für den Bereich der sprachlichen Bildung in Kitas zusätzlich 600 Mio. Euro für den Zeitraum 2017 bis 2020 zur Verfügung. Der Großteil der Mittel wird für eine Verdoppelung der „Sprach-Kitas“ genutzt. Mit dem Bundesprogramm „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ unterstützt die Bundesregierung seit Anfang 2016 die alltagsintegrierte sprachliche Bildung in Kindertageseinrichtungen. Die zusätzlichen Mittel setzen wir jetzt ein, um weitere rund 3.500 Einrichtungen zu fördern und das Programm damit zu verdoppeln.

Daneben werden wir Brückenangebote im neuen Programm „Kita-Einstieg: Brücken bauen in frühe Bildung“ modellhaft erproben. Der aktuelle Bildungsbericht verdeutlicht, dass bestimmte Lebenslagen mit besonderen Zugangshürden einhergehen, welche die Teilhabe an früher Bildung erschweren. Dazu gehören unter anderem Risikolagen aufgrund von Armut, Bildungsbenachteiligung, mangelnden Sprachkenntnissen oder stark belasteten Sozial- und Wohnräumen. Auch Kindern mit Fluchterfahrung gelingt der Einstieg häufig noch nicht. Mit Hilfe von gezielten und niedrigschwelligen Angeboten soll Eltern und Kindern, die bisher nicht oder nur unzureichend von der institutionellen Kindertagesbetreuung erreicht werden, der Weg in Kita oder Kindertagespflege erleichtert werden. Gefördert werden sowohl Fachkraftstellen zur Umsetzung der Angebote wie auch eine beim Jugendamt angesiedelte Koordinierungs- und Netzwerkstelle. Ein Interessenbekundungsverfahren zur Auswahl der zu fördernden Standorte läuft noch bis zum 17. Februar 2017. Die Förderung soll im Frühjahr beginnen. Weitere Informationen können Sie den folgenden Infoblatt entnehmen.

Bundesprogramm „Kita-Einstieg: Brücken bauen in frühe Bildung“: Der Besuch von Angeboten der Kindertagesbetreuung wirkt sich positiv auf die Start- und Bildungschancen von Kindern aus. Obwohl alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz haben, besuchen gerade Kinder aus benachteiligten Familien oft keine Kindertagesstätte oder Kindertagespflege. Der Bildungsbericht 2016 zeigt, dass bestimmte Lebenslagen mit besonderen Zugangshürden einhergehen, welche die Teilhabe an früher Bildung behindern. Das betrifft unter anderem die Kinder mit Fluchterfahrungen, die – aus unterschiedlichen Gründen – bislang nur schwer Zugang zu den Angeboten der Kindertagesbetreuung finden. Unter Kindern lernen neu zugewanderte Kinder schnell die deutsche Sprache und knüpfen Kontakte. Der Besuch einer Kindertageseinrichtung oder Tagespflegestelle kann dazu beitragen, auch die Familien in dieser besonderen Lebenssituation zu stabilisieren und die gesellschaftliche Integration zu erleichtern.

Bundesprogramm „Kita-Einstieg: Brücken bauen in frühe Bildung“: Hier setzt das neue Bundesprogramm „Kita-Einstieg: Brücken bauen in frühe Bildung“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) an: Mit Hilfe von gezielten Angeboten soll Kindern, die bisher nicht oder nur unzureichend von der institutionellen Kindertagesbetreuung erreicht wurden, der Einstieg in das deutsche System der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung erleichtert werden. Die frühpädagogischen Angebote müssen sich an den individuellen Ausgangslagen der Kinder und Familien orientieren und können helfen, den Weg ins Regelangebot der Kita oder der Kindertagespflege zu ebnen und so die Bildungsteilhabe der Kinder und ihrer Familien zu erhöhen.

Umsetzung des Programms: Das Bundesprogramm „Kita-Einstieg: Brücken bauen in frühe Bildung“ startet im Frühjahr 2017 und hat eine Laufzeit bis Ende 2020. Umgesetzt werden sollen Angebote, die dem Ziel dienen, den Zugang zu Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege zu erleichtern. Niedrigschwellige frühpädagogische Angebote, die sich an Kinder und ihre Familien richten, können umgesetzt werden, um den Einstieg in das Regelsystem vorzubereiten. Ebenfalls können Qualifizierungsmaßnahmen durchgeführt werden, die das Erreichen der Ziele des Bundesprogramms befördern.

Grundlage für die Entwicklung der Angebote ist eine Bedarfsanalyse vor Ort sowie ein an die örtlichen Gegebenheiten angepasstes Konzept zur Integration der Kinder in das System der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung. Die Bedarfsanalyse ist Voraussetzung für die Förderung im Bundesprogramm; das Gesamtkonzept zur Integration kann während der Programmlaufzeit entwickelt werden. Die konkrete Ausgestaltung des Programms kann daher – ausgerichtet an den örtlichen Voraussetzungen und Bedarfen – sehr unterschiedlich erfolgen:

Um Zugänge zu bestehenden Angeboten zu erleichtern, können unter anderem niedrigschwellige Angebote geschaffen werden, die Kontakte zu Eltern bzw. Familien von Kindern herstellen, die bisher vom Regelsystem noch nicht erreicht werden. Im Rahmen dieser Projekte wird über die Möglichkeiten der frühen Bildung in Deutschland aufgeklärt, es werden erste Einblicke in das System der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege vermittelt, Fragen geklärt und ggf. vorhandene Vorbehalte abgebaut. Diese Arbeit kann sowohl direkt in Kinderbetreuungseinrichtungen, aber auch im Rahmen von aufsuchender Arbeit in Gemeinschaftsunterkünften, in Familienzentren, Mehrgenerationenhäusern, in Nachbarschaftszentren oder auch im Rahmen des Quartiersmanagements umgesetzt werden.

An den genannten Orten können auch frühpädagogische Angebote additiv zu bestehenden Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsangeboten für die Kinder und ihre Familien entwickelt, erweitert und erprobt werden. Diese Angebote zeichnen sich dadurch aus, dass sie niedrigschwellig und von der Angebotsseite verlässlich sind. Sie richten sich zugleich an die Kinder und ihre Eltern bzw. Familien der Kinder und sind ressourcenorientiert und kultursensibel angelegt. Mit dem Ziel, den Weg in das Regelangebot der Kitas zu ebnen, sind diese Angebote für die Nutzergruppe in der Regel zeitlich befristet angelegt.

Darüber hinaus können im Programmverlauf pädagogische Fachkräfte sowie weitere Akteure unterstützt und qualifiziert werden, um qualitativ hochwertige Angebote aufzubauen und umsetzen zu können. Dabei können auch Möglichkeiten zur beruflichen Integration von Fachkräften mit Fluchterfahrung bzw. Migrationshintergrund geschaffen werden.

Die Angebote für den Kita-Einstieg ergänzen den Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz, ersetzen diesen aber nicht. Zugleich sind diese Angebote in Entwicklungen vor Ort eingebunden. Das bedeutet, dass sie einerseits auf bestehenden Qualitätsstandards aufbauen und andererseits in kommunale Handlungsstrategien eingebettet sind sowie zugleich vernetzt im Sozialraum (weiter-)entwickelt werden. Die Zusammenarbeit der lokalen Akteure wird als maßgeblich für den Erfolg des Bundesprogramms angesehen.

Damit über diese Angebote gute Brücken in das Regelsystem geschaffen werden können, fördert das BMFSFJ bis zu 300 Standorte mit sowohl einer Koordinierungsstelle, Fachkräften zur Umsetzung von Angeboten für den Kita-Einstieg sowie zusätzlichen Projektmitteln. Zuwendungsempfänger sind die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Das heißt, die öffentliche Jugendhilfe steuert und koordiniert die Angebote in ihrer Region. Sie arbeitet dabei eng mit freien Trägern der Jugendhilfe, Kindertageseinrichtungen, Fachberatungen, Trägern von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegepersonen, Jobcentern, Agenturen für Arbeit, Trägern von Erst- und Gemeinschaftsunterkünften, Trägern von Integrationskursen, Fortbildungseinrichtungen und Qualifizierungsträgern sowie Mehrgenerationenhäusern, den lokalen Bündnissen für Familie und weiteren Kooperationspartnern zusammen. Für bauliche Maßnahmen können unter anderem Mittel aus dem Investitionspakt "Soziale Integration im Quartier" des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit in Anspruch genommen werden.

Jeder Standort wird in einer Höhe von bis zu 150.000 € pro Jahr unterstützt. Die Beteiligung des Zuwendungsempfängers ist in Höhe von 10% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben vorgesehen.

Kontakt: Weitere Informationen zum Bundesprogramm finden Sie unter www.frühe-chancen.de.

Zudem steht Ihnen eine Servicestelle zur Verfügung: per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. und telefonisch unter 030-4431785-50 (fachlich-inhaltliche Beratung) oder 030-28409-555 (finanztechnische Beratung).

 

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