Rücksichtlos Polizeibeamten umgefahren

Roller_PI_SAD Bild: ©️ PI Schwandorf

Schwandorf. Am Sonntag, am 3. März, gegen 15.30 Uhr bemerkte eine Streife der PI Schwandorf in der Industriestraße zwei Roller, welche kein gültiges Versicherungskennzeichen trugen. Daher entschloss sich die Streife zur Anhaltung. Beide Rollerfahrer flüchteten aber sofort. Sie beachteten keinerlei Anhalte-Signale und missachteten sämtliche Verkehrsregeln, u. a. die Vorfahrt, das Rotlicht an Lichtzeichenanlagen und das Vorrecht von Fußgängern an Fußgängerüberwegen.

Ein Rollerfahrer konnte zwischenzeitlich in unbekannte Richtung flüchten. Dem anderen Gefährt, das mit zwei Personen besetzt war, konnte die Streife nachfahren, wobei sich die Geschwindigkeit bei rund 50 km/h bewegte. In der Rothlindenstraße schließlich fuhr der Roller in eine Wohnanlage ein. Dort verloren die Beamten den Flüchtigen zunächst aus den Augen, bevor er wiederum eine Polizeibeamtin, die mittlerweile zu Fuß unterwegs war, kreuzte. Sie gab Anhalte-Zeichen, der Fahrer fuhr aber einfach weiter.

Nun stellte sich ein 19-jähriger, derzeit in Ausbildung befindlicher Beamter, in den Weg. Und auf diesen fuhr der Rollerfahrer geradewegs zu und kollidierte mit ihm, so dass der Beamte gegen einen Metallzaun geschleudert wurde. Der Rollerfahrer stürzte und setzte seine Flucht zu Fuß fort. Wenig später konnte er aber von einem dritten Beamten gestellt werden.

Bei den anschließenden Ermittlungen stellte sich heraus, dass neben der fehlenden Versicherung der Roller auch noch manipuliert war und der 15-jährige Fahrer deshalb eine Fahrerlaubnis benötigt hätte. Der Roller wurde zur Erstellung eines Gutachtens sichergestellt.

Der Beamte trug durch den Unfall erhebliche Schürfwunden und offene Verletzungen an mehreren Körperteilen davon und war nicht mehr dienstfähig. Der 15-jährige Sozius wurde nicht verletzt. Der Fahrer muss sich nun wegen den gefährlichen Eingriffen in den Straßenverkehr, Gefährdung des Straßenverkehrs, gefährlicher Körperverletzung, tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, unerlaubtem Entfernens vom Unfall, dem Fahren ohne Fahrerlaubnis, eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz und mehrerer Ordnungswidrigkeiten straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften verantworten.

Die Sachbearbeitung hat die Autobahnpolizeistation Schwandorf übernommen. Sie bittet Verkehrsteilnehmer, die bei der Flucht gefährdet wurden, sowie Zeugen, sich unter Tel. 09431/4301-821 zu melden.

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