21-Jährige wird Opfer von Sextortion

Telefon_Smartphone_Laptop_Simon-pixabay Symbolbild: ©️ Simon, pixabay

Amberg. In einem Chatportal lernte eine 21-jährige Ambergerin Anfang März einen ihr unbekannten jungen Mann kennen. Nach kurzer Zeit tauschten die beiden Chatpartner freizügige Bilder von sich aus. Nach die 21-Jährige keine Bilder mehr verschicken wollte, drohte der Unbekannte mit der Veröffentlichung der bereits übersandten Aufnahmen. Die junge Dame erstattete nun Strafanzeige bei der Polizeiinspektion Amberg.

Die Polizeiinspektion Amberg warnt ausdrücklich vor diesem Vorgehen und gibt wertvolle Tipps, wie Sie sich vor Sextortion schützen können.

Sextortion - vom harmlosen Flirt zur organisierten Erpressung

Der Begriff „Sextortion" setzt sich aus den englischen Wörtern Sex und Sextortion (sexuelle Erpressung) zusammen. Was wie ein harmloser Flirt beginnt, endet häufig mit hohen Geldforderungen. Die Täter oder Täterinnen erlangen Nacktbilder oder -videos der zunächst arglosen Opfer. Anschließend erpressen sie ihre Chatpartner mit diesen.

Bei „Sextortion" lernen Betroffene oftmals eine fremde Person über ein soziales Netzwerk wie Twitter, Snapchat, Instagram oder Facebook oder auch über Dating-Plattformen kennen und kommunizieren miteinander. Mit dem Ziel, das potentielle Opfer dazu zu überreden, sich vor der Webcam auszuziehen und sexuelle Handlungen an sich selbst vorzunehmen, lenken die Täter/innen die Kommunikation schnell auf Video-Telefonie um. Dabei zeichnen sie diese sexuellen Handlungen auf und drohen im Anschluss daran, dieses Video oder Bild im Internet zu veröffentlichen, falls die Forderung des Täters oder der Täterin nicht erfüllt wird. Häufig verlangen die Täter Geld oder Bitcoins; nicht selten jedoch wird das Druckmittel auch genutzt, um weitere Nacktaufnahmen zu erpressen.

Oftmals kennen Täter oder Täterinnen und Opfer sich bereits persönlich und waren in einer sexuellen oder romantischen Beziehung, die beendet wurde. Doch auch in freundschaftlichen Beziehungen kann es aufgrund von Eifersucht zu Fällen von „Sextortion" kommen.

Bei einer anderen Variante von „Sextortion" verschicken die Täter oder Täterinnen per E-Mail Erpresserschreiben an ihre Opfer, in dem sie behaupten, von ihrem Opfer kompromittierende Sexvideos aufgenommen zu haben und fordern Geldbeträge, damit diese nicht veröffentlicht werden. Häufig werden derartige E-Mails massenweise als Spam-Mails verschickt.

Oft sind die Opfer von „Sextortion" männlich, aber auch Frauen können davon betroffen sein. Bei rein online stattfindenden Sextortion-Fällen, bei denen die Täter oder Täterinnen Geld fordern, sind die Drahtzieher meist in Banden organisiert, operieren vom Ausland aus oder nutzen sogenannte Bots, um ihre Erpresserschreiben per Mail zu verteilen.

Auch bei Minderjährigen ist nicht ausgeschlossen, dass sie Opfer solcher Straftaten werden. Insbesondere bei Handlungen des sog. „Groomings" können Kinder zur Anfertigung sexualisierter Aufnahmen von sich gebracht werden. Ein entsprechendes Einwirken wäre dann als sexueller Missbrauch im Sinne des § 176b StGB zu bewerten. Auch Intimaufnahmen von Jugendlichen können in Folge von Sexting entstehen. Diese ggf. nach § 184c StGB strafbaren Inhalte sind ebenfalls geeignet, als Druckmittel für Sextortion-Handlungen zu fungieren. Dabei kann die Androhung bzw. das „Blackmailing" auch dazu genutzt werden, um die Herstellung von weiteren sexualisierten Inhalten der Betroffenen zu erzwingen und diese so in eine immer größere Zwangslage zu bringen.

So schützen Sie sich vor „sexueller Erpressung":

Verschicken Sie keine Nacktaufnahmen

Nehmen Sie keine Freundschaftsanfragen von fremden Personen an

Prüfen Sie regelmäßig Ihre Account- und Privatsphäre-Einstellungen

Seien Sie zurückhaltend mit der Veröffentlich persönlicher Daten wie Anschrift, Geburtsdatum oder Arbeitgeber

Stimmen Sie nicht vorschnell einem Videochat zu

Im Zweifel: Kleben Sie die Kamera zunächst ab, um lediglich verbal zu kommunizieren und das Geschehen zu beobachten

Stimmen Sie keinen Entblößungen oder intimen Handlungen in (Video-)Chats zu, wenn Sie die Person erst seit Kurzem kennen

Halten Sie Betriebs- sowie Virenschutzsysteme auf Ihren Endgeräten wie Smartphone, Laptop, Tablet oder Computer immer auf dem aktuellen Stand, um sich vor Schadsoftware, sogenannter Malware, zu schützen. Es gibt Malware, die Ihre Webcam problemlos aktiviert und Sie damit jederzeit filmen kann

Falls Sie bereits erpresst werden

Überweisen Sie kein Geld. Die Erpressung hört nach der Zahlung meist nicht auf

Gehen Sie den Forderungen der Erpresser generell nicht nach

Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei

Kontaktieren Sie den Betreiber der Seite und veranlassen Sie, dass das Bildmaterial gelöscht wird. Nicht angemessene Inhalte kann man dem Seitenbetreiber über eigens hierfür eingerichtete Buttons melden

Machen Sie ihr Gegenüber auf die Strafbarkeit der Handlung aufmerksam

Brechen Sie den Kontakt zu der anonymen Person sofort ab, reagieren Sie nicht auf Nachrichten

Nehmen Sie Kontakt zu Ihrer lokalen Polizeidienststelle auf und sprechen Sie das weitere Vorgehen ab. Die Polizeibeamten vor Ort können Ihnen dann bspw. Ratschläge dazu geben, ob Sie Screenshots machen sollten und ob der Chat gespeichert werden sollte.

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